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Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie beim Kind

Aktualisiert: Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Eine Zusatzversicherung ist vor allem bei KIG 1 und 2 sinnvoll, wenn die Kasse nicht zahlt. Entscheidend ist, sie abzuschließen, bevor eine Behandlung angeraten ist.

Nicht jede Zahnspange wird von der Kasse übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Lücke schließen, wenn man rechtzeitig handelt.

Wann zahlt die gesetzliche Kasse nicht?

Bei den Einstufungen KIG 1 und 2 gilt eine Fehlstellung als leicht, und die Kasse übernimmt die Behandlung nicht. Viele Eltern möchten ihr Kind aber trotzdem behandeln lassen. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.

Für wen lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Sinnvoll ist sie vor allem, wenn eine Behandlung wahrscheinlich, aber noch keine ausreichend schwere Fehlstellung diagnostiziert ist. Auch für Zusatzleistungen über die Regelversorgung hinaus kann sie einspringen.

Warum ist der Zeitpunkt so wichtig?

Entscheidend ist, die Versicherung abzuschließen, bevor eine Behandlung angeraten oder beantragt ist. Ist der Behandlungsbedarf bereits bekannt, gilt er als laufender Fall und wird in der Regel nicht mehr erstattet.

Worauf sollte ich beim Abschluss achten?

  • Wartezeiten und ob KIG 1 und 2 abgedeckt sind.
  • Erstattungshöhe und jährliche Höchstgrenzen.
  • Ob auch Zusatzleistungen wie hochwertige Brackets enthalten sind.

Häufige Fragen

Kann ich die Versicherung noch abschließen, wenn die Spange schon geplant ist?
In der Regel nicht mehr mit Aussicht auf Erstattung. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind meist ausgeschlossen. Früh abschließen ist der Schlüssel.
Zahlt die Zusatzversicherung auch bei KIG 3 bis 5 etwas?
Dann zahlt bereits die gesetzliche Kasse die Regelversorgung. Eine Zusatzversicherung kann hier für private Zusatzleistungen aufkommen.

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